Stephan Köthes wundersame Welt – Teil 1

Heute: Jan Fleischhauer

Auf der Seite der AfD-Esslingen listet Stephan Köthe unter der Überschrift “Welche Äußerungen zu einer Hausdurchsuchung führen – und welche nicht!” Beispiele “des unglaublichen und erschreckenden Verfall[s] der Meinungsfreiheit in Deutschland — und der willkürlichen Ausübung von staatlicher Gewalt.” auf. Im folgenden Absatz dann: “Diese Webseite […] verfolgt keine politische, aktivistische oder strafbare Zielsetzung.” Eine sehr merkwürdige Aussage, für einen Politiker auf der Website seines Ortsverbandes. Nicht politisch?

Jan Fleischhauer sagte im Dezember 2025 in seinem Podcast “Der schwarze Kanal” den Satz „Wie heißt die AfD-Jugend jetzt eigentlich? […] »Generation Hoffnung« oder »Generation Deutschland erwache«?“. Köthe notiert dazu: “Staatsanwaltschaft München ermittelt, der Vorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”.

Was Köthe vorsätzlich verschweigt oder sagen wir mal gekonnt in der Folgeberichterstattung übersieht: Fleischhauer wurde von einer unbekannten Person angezeigt. Die Staatsanwaltschaft München musste aufgrund der Anzeige Ermittlungen aufnehmen, stellte diese aber selbstverständlich innerhalb kürzester Zeit wieder ein.

Berücksichtige man in einer rechtlichen Bewertung den Kontext der Äußerung, handle es sich bei Fleischhauers Bemerkung in einer Podcast-Folge […] um „eine Berichterstattung und Kommentierung des Zeitgeschehens“, sagte die Sprecherin. Diese sei nicht strafbar. Die Ermittlungen waren demnach nach einer Anzeige zu dem Vorfall aufgenommen worden. Unklar blieb zunächst, von wem die Anzeige gestellt worden war.

Ermittlungen gegen Jan Fleisch­hauer wegen Naziparole eingestellt

  Wo ist hier also der “unglaubliche und erschreckende Verfall der Meinungsfreiheit” und die “willkürliche Ausübung von staatlicher Gewalt”? Dieser Vorgang beweist doch das genaue Gegenteil!

Gehen sie mit Gott, Herr Köthe. Aber gehen Sie.

Gez. M. Septime